1. Technische Spezifikationen 1. allgemeine Regel 1.1 Diese technische Spezifikation gilt Pujiang Erdgas verteilte Energie Wärme und Elektrizität Gemeinschaftsprojekt Phase I Heizungssystem verwendet Dampfmessung IC-Karte Prepaid-System, hauptsächlich aus Feldgeräte und oberen Überwachungscomputer zwei Teile, es stellt die technischen Anforderungen für die Funktion des Steuersystems und seiner Hilfseinrichtungen, Struktur, Leistung, Installation und Tests. Das Gebührensystem, das von den Bietern bereitgestellt wird, muss sich vollständig an die Anforderungen des Dampfhandelsabwicklungs der Bieter anpassen, d. h. das IC-Karten-Vorauszahlungssystem, das in diesem technischen Vertrag erfordert wird, muss völlig neu, technisch fortgeschritten, ausgereift und zuverlässig sein und die grundlegenden Anforderungen an die Prozessdaten der Bieter erfüllen. 1.2 Diese technische Spezifikation enthält technische Mindestanforderungen, enthält keine technischen Einzelheiten und bezieht sich nicht vollständig auf alle Normen und Spezifikationen. Die Bieter stellen sicher, dass sie qualitativ hochwertige Produkte liefern, die dieser Spezifikation und den industriellen Normen entsprechen, für ihre Leistung und Qualität verantwortlich sind und sicherstellen, dass sie qualitativ hochwertige Produkte liefern, die dieser technischen Vereinbarung und den einschlägigen internationalen und inländischen industriellen Normen entsprechen. 1.3 Wenn der Bieter keine schriftlichen Einwände gegen die Bestimmungen dieser technischen Spezifikation erhebt, so ist der Bieter der Ansicht, dass die von ihm gelieferten Produkte die Anforderungen dieser technischen Spezifikation vollständig erfüllen. Ein Widerspruch, egal wie klein, muss in der Tabelle der technischen Unterschiede eindeutig angegeben werden, sonst wird der Bieter davon ausgehen, dass er die Anforderungen dieses Ausschreibungsdokuments vollständig akzeptiert und damit einverstanden ist. 1.4 Diese technische Spezifikation gilt zusammen mit den Ausschreibungsdokumenten in der Ausschreibung der Ausrüstung, den Ausschreibungen der Bieter und den technischen Erklärungsdokumenten als Anhang des Einkaufsvertrags über die Ausrüstung und hat die gleiche Wirkung wie der Vertragstext. 1.5 Die Bieter für komplette Systemausrüstung (einschließlich Hilfssysteme und Ausrüstung). .....